Worauf muss ich bei Betriebskosten achten

Abrechnung von Betriebskosten

Für Sie als Eigentümer oder Hausverwalter einer Liegenschaft bedeutet das Erstellen einer  Betriebskostenabrechnung einen jährlich wiederkehrenden und hohen Arbeitsaufwand. Eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung aufzustellen ist nicht einfach. Eine solche Abrechnung ist kompliziertes Rechenwerk.

Sehr viele verschiedene und umlagefähigen Rechnungsposten müssen berücksichtigt werden und häufig müssen die Abrechnungsperioden der Leistungserbringer (Wasser, Abwasser, öffentliche Abgaben usw.) auf den Abrechnungszeitraum der Betriebskostenabrechnung umgerechnet werden. Außerdem richtet sich die Aufteilung der Gesamtkosten auf die einzelnen Mietparteien bei den verschiedenen Kostenarten oft nach unterschiedlichen Umlageschlüsseln. Dennoch muss die Abrechnung klar gegliedert und allgemein verständlich sein.

Die Wärme-Messdienst Schmidt GmbH ist spezialisiert auf die Erstellung derartiger Betriebskostenabrechnungen. Gerne sind wir Ihr kompetenter Partner für die Heiz- und Warmwasserkosten wie auch alle anfallenden Hausnebenkosten vom Allgemeinstrom bis zum Winterdienst – alles aus einer Hand. Das erspart Ihnen nicht nur Zeit und Arbeit, sondern schafft maximale Transparenz bei der hohen Anzahl an Kostenarten. Darüber hinaus sind die von uns erstellten Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für den Durchschnittsmieter sehr gut nachvollziehbar.


Heiz-/Verbrauchskostenabrechnung
durch Wärme-Messdienst Schmidt

Abrechnung Hausnebenkosten (auf Wunsch)

Im Zuge der Erstellung der Heizkostenabrechnung kann durch uns je nach Wunsch der Vertragspartner die Hausnebenkosten wie z. B.

  • Wasser- und Abwasserkosten
  • Grundsteuer
  • Allgemeinstrom
  • Brandversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Gebäudehaftpflichtversicherung
  • Pflege der Außenanlage
  • Straßenreinigung
  • Müllbeseitigung
  • Hausmeisterkosten
  • Kabelgebühren
  • etc.

mit in der Heiz- und Betriebskostenabrechnung auf die jeweiligen Mieter/Nutzer umlegen.

automatisch jährliche Ablesung der Erfassungsgeräte

Nachdem der Eigentümer die ihm angefallenen Heiz- und Betriebskosten in die vorgesehenen Kostenvordrucke eingetragen hat, werden wir aufgrund der uns angegebenen Kosten eine Heiz- und Betriebskostenabrechnung erstellen. Diese Abrechnung wird so erstellt, dass sie direkt von dem Eigentümer an seinen Mieter weitergegeben werden kann.


Wussten Sie...

dass laut Betriebskostenspiegel (Quelle: Deutscher Mieterbund) Mieter 2,17 € pro Quadratmeter und Monat im bundesweiten Durchschnitt für Betriebskosten zahlen müssen?

Energiekosten für Heizung und Warmwasser liegen somit im bundesweiten Durchschnitt bei ca. 1,50 € pro Quadratmeter und Monat. Erfahrungsgemäß sind viele Vorauszahlungen für Betriebskosten zu niedrig bemessen. Das hat zur Folge, dass sich Mieter mit unerwartet hohen Nachzahlungen konfrontiert sehen.

Wissenswertes
zum Thema

Was sind Betriebskosten?

Der Begriff Betriebskosten ist in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) § 1 definiert:

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer/Erbbauberechtigten durch das Eigentum am Grundsück (Erbbaurecht) oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.

Betriebskosten (= Nebenkosten) sind nur dann auf die Mieter umlegbar, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Des Weiteren dürfen nur solche Betriebskosten auf den Mieter überbürdet werden, die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) § 2 aufgeführt sind. Bei den umlegbaren Betriebskosten ist zu unterscheiden zwischen sog. „kalten“ und „warmen“ Betriebskosten.


Kalte Betriebskosten

  • Grundsteuer
  • Kosten der Wasserversorgung
  • Kosten der Entwässerung
  • Fahrstuhlkosten
  • Kosten der Straßen­reinigung
    und Müllbeseitigung
  • Kosten der Gebäude­reinigung
    und Ungeziefer­bekämpfung
  • Kosten der Gartenpflege
  • Kosten der Beleuchtung
  • Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Kosten für den Hauswart
  • Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts­antennen­anlage bzw. Breitbandkabels
  • Kosten der maschinellen Wasch­einrichtung
  • Sonstige Betriebskosten