CO2-Kostenaufteilungsgesetz

Vermieter müssen sich an CO2-Kosten beteiligen

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es regelt, wie die durch den CO2-Preis verursachten Mehrkosten beim Heizen zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Ziel des Gesetzes ist es, Anreize für energieeffizientes Wohnen und umweltfreundliche Sanierungen zu schaffen.


Wichtige Kernpunkte

  • Gesetzliche Grundlage: Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Es betrifft erstmals die Heizkostenabrechnungen mit einem Abrechnungszeitraum ab 2023.

  • Aufteilung der CO2-Kosten: Die Aufteilung erfolgt nach dem energetischen Zustand des Gebäudes und basiert auf einem 10-Stufen-Modell. Je schlechter die Energieeffizienz, desto höher der Kostenanteil für Vermieter.

  • Transparenzpflicht: Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, die Aufteilung der CO2-Kosten in der Heizkostenabrechnung auszuweisen und ihren Anteil entsprechend abzuziehen.

  • Ausnahmen: Für Gewerbeimmobilien gilt eine pauschale hälftige Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern. Bei denkmalgeschützten Gebäuden können abweichende Regeln gelten.


Wie funktioniert die Aufteilung der CO2-Kosten?

Die Aufteilung der CO2-Kosten orientiert sich am jährlichen CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche. Grundlage ist das 10-Stufen-Modell:

  • Stufe 1: Sehr effiziente Gebäude – Mieter tragen 100 % der CO2-Kosten, Vermieter 0 %.

  • Stufe 10: Sehr ineffiziente Gebäude – Vermieter tragen 95 % der CO2-Kosten, Mieter 5 %.

Die energetische Einstufung erfolgt in der Regel anhand des Energieausweises oder ähnlicher Kennwerte.

Effiziente Gebäude profitieren: Vermieter, die in Wärmedämmung oder moderne Heiztechnik investieren, senken nicht nur den CO2-Ausstoß, sondern auch ihre Kostenbeteiligung.


So funktioniert die Kostenbeteiligung

  1. Berechnung der Gesamtkosten: Die Heizkosten basieren auf dem Energieverbrauch und dem CO2-Preis pro ausgestoßener Tonne CO2.

  2. Anwendung des Stufenmodells: Die Kosten werden gemäß der energetischen Einstufung des Gebäudes aufgeteilt.

  3. Ausweis in der Abrechnung: Vermieter müssen die CO2-Kosten transparent ausweisen und ihren Anteil von den Heizkosten der Mieter abziehen.

  4. Regelungen für Mieter mit eigenem Brennstoffbezug: In Gebäuden, in denen Mieter die Brennstoffe selbst beschaffen, können diese den Vermieteranteil eigenständig berechnen und eine Erstattung einfordern.

Wichtig: Vermieter, die ihre Transparenzpflicht nicht erfüllen, riskieren rechtliche Konsequenzen.


Online-Rechner zur CO2-Kostenaufteilung

Um die CO2-Kosten einfach zu berechnen, stehen diverse Online-Tools zur Verfügung. Empfehlenswerte Angebote sind:

Diese Hilfsmittel erleichtern nicht nur die Berechnung, sondern geben Ihnen auch konkrete Hinweise, wie Sie langfristig Kosten sparen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können.


Warum das Gesetz eingeführt wurde

Eigentümer tragen Verantwortung für den Energieverbrauch ihrer Gebäude. Mit dem CO2KostAufG werden sie stärker in die Pflicht genommen, energieeffiziente Maßnahmen umzusetzen. Dadurch sollen langfristig die CO2-Emissionen reduziert und der Umstieg auf umweltfreundliche Heiztechnologien gefördert werden.


Fazit

Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz bringt neue Pflichten für Vermieter, bietet aber auch Chancen: Wer in die Energieeffizienz seiner Immobilien investiert, kann Kosten sparen und gleichzeitig das Klima schonen. Mieter profitieren von mehr Transparenz und fairen Regelungen bei den Heizkosten. Nutzen Sie die verfügbaren Tools und Informationen, um Ihre Heizkostenabrechnung zu prüfen und die besten Entscheidungen für Ihre Immobilie zu treffen.

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