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Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)

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Die neue Heizkostenverordnung tritt in Kraft - was sich ab jetzt für Sie ändert

Energieeffzienz-Richtlinie (EED) - kosten sparen der Umwelt zuliebe

EED steht kurz für Energy Efficiency Directive. In Deutschland heißt sie auch Energieeffizienz-Richtlinie. Die Europäische Union hat die EED im Dezember 2018 mit einem klaren Ziel verabschiedet: mehr Klimaschutz und weniger Emissionen. Daher soll sich mit der EED der Energieverbrauch in Immobilien innerhalb der EU bis zum Jahr 2030 um 32,5 % gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch reduzieren.

In Deutschland erfolgt nun die Umsetzung der EED in nationales Recht durch eine Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO). Die Umsetzung wurde am 05.11.2021 im Deutschen Bundestag beschlossen und tritt noch im Jahr 2021 in Kraft.

Was ändert sich für Sie und wie Ihnen der Wärme-Messdienst Schmidt Abhilfe schafft

Das fordert die EED

Mieterinnen und Mieter sollen durch die regelmäßige Kontrolle Ihrer Verbrauchswerte ein Gefühl dafür bekommen bewusster mit Ressourcen wie Heizenergie oder (Warm)Wasser umzugehen. Monatliche Informationen sollen ihnen dabei helfen, den eigenen Verbrauch frühzeitig nachvollziehen zu können und daraus die entsprechenden Schlüsse zu ziehen, d.h. Kosten zu senken, denn durch Heizkosten und Warmwasser entstehen in Deutschland die meisten Emissionen.

Das bedeutet die EED für Sie als Hausverwalter/Eigentümer

Seit Dezember 2021 dürfen Sie in Ihrer Liegenschaft nur noch fernauslesbare, funkfähige Wasserzähler, Wärmezähler und Heizkostenverteiler neu installieren. Denn nur mit der Fernablesung sind unterjährige Verbrauchsinformationen möglich. Ab Februar 2022 müssen Sie Ihren Mieterinnen und Mietern ihre Verbrauchsdaten monatlich in einem Portal (PROHKA Cloud) zur Verfügung stellen.

Darauf müssen Sie sich als Eigentümer/Hausverwalter einstellen

Fest steht, dass Sie ab dem 1. Februar 2022 Ihren Mieterinnen und Mietern einmal im Monat unterjährige Verbrauchsinformationen zur Verfügung stellen müssen. Schon installierte, nicht fernauslesbare Geräte müssen Sie bis 2027 nachrüsten oder austauschen. Sollte dies nicht der Fall sein, darf der Mieter 3% von der Heizkostenabrechnung in Abzug bringen.

Was bedeutet die EED für Mieterinnen und Mieter?

Mieterinnen und Mieter werden dank der Energieeffizienz-Richtlinie monatlich und übersichtlich über ihre Verbräuche informiert. So kann leichter Energie eingespart werden: Denn nur wer seinen Verbrauch im Blick hat, der kann ihn auch reduzieren. Ein weiterer Vorteil von fernauslesbaren Messgeräten besteht darin, dass Terminabsprachen mit den Mieterinnen und Mietern entfallen, dies spart Zeit und Geld.

Die ProHKA Cloud vom Wärme-Messdienst Schmidt als Lösung:

Weitere Informationen können Sie gerne der Präsentation entnehmen:

Hausverwalter-/Eigentümerzugang

Hausverwalter/Eigentümer können mehrere Liegenschaften unter einem Zugang verwalten

Mieterzugang

Mieter haben auch ohne seperate Registrierung Zugriff auf Ihre Daten

Nutzerwechselfunktion

Hausverwalter/Eigentümer können schnell und einfach den Nutzerwechsel bei Aus-/ Einzug durchführen

Mieterzugang per QR-Code

Mieter bekommen Ihren individuellen QR-Zugangscode per Abrechnung

Informationen zum Nutzer und Zähler sind einsehbar

Lage/Geschoss und Zählernummer sind hier nachvollziehbar

Vergleichsmöglichkeiten

Darstellung der einzelnen Monatsverbräuche und deren Verbrauchsentwicklung

Verbrauchsvergleich mit der Liegenschaft

unterjährige Verbrauchsdarstellung für Mieter inkl. Vergleich zum Vorjahr und zum Durchschnitt der Liegenschaft

Aktualität

automatische Aktualisierung der Verbrauchswerte in der ProHKA Cloud