Erfassungsgeräte

Gerätewartung

Wärme- und Wasserzähler unterliegen dem Eichgesetz und sind alle 6 Jahre auszutauschen (das gilt nicht für Heizkostenverteiler). Bei der Verwendung ungeeichter Erfassungsgeräte sind Strafen bis zu 10.000 Euro möglich. Verantwortlich und haftbar ist der Besitzer des Erfassungsgerätes.

Gehen Sie kein Risiko ein! Wenn Sie selbst für die Einhaltung der Eichvorschriften sorgen, haben Sie erheblich mehr Aufwand und Kosten: Sie müssen selbst auf die Austauschtermine achten, die Erfassungsgeräte besorgen und einen Handwerker mit dem Austausch beauftragen. 

Kurz: Ein Wartungsvertrag Ihrer Wasser- und Wärmezähler durch die Wärme-Messdienst Schmidt GmbH bietet Ihnen optimale Leistungen zum günstigen Preis. Besser und preiswerter können Sie es nicht selber machen.

Übrigens: Ein Eigentümerbeschluss, der dem Eichgesetz entgegensteht, ist rechtswidrig. Eine mit ungeeichten Messgeräten erstellte Abrechnung kann verworfen werden und Ihr Mieter hat ein Kürzungsrecht.

Neben dem Kauf von Fremdwasser- und Wärmezählern bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit der Wartung an. Hierbei erhalten Sie die selben Vorteile wie bei der Anmietung unserer Erfassungsgeräte. Für Sie als Hauseigentümer bzw. Wohnungs-eigentümergemeinschaft hat dies folgende Vorteile:

  • die jährlichen Wartungskosten der Erfassungsgeräte lassen sich auf die Wohnungsnutzer umlegen
  • für die Erfassungsgeräte besteht über die gesamte Dauer der Wartung eine Vollgarantie auf die Funktionsfähigkeit sowie auf Material- und Herstellungsfehler

Erfassungsgeräte

Gerätemiete


Wir bieten nicht nur Kauf von Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmezähler sowie Rauchwarnmelder an, sondern auch deren Anmietung. Die Messgeräte werden für eine vereinbarte Vertragslaufzeit durch uns vorfinanziert. Die Vertragslaufzeiten sind in der Regel an die gesetzliche Eichlaufzeit bzw. an die Batterie-Lebensdauer gekoppelt. Individuelle Laufzeiten bei Heizkostenverteilern von weniger wie 10 Jahren können bei uns vereinbart werden. Für Sie als Haus­eigen­tümer bzw. Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft hat die Anmietung von Geräten viele Vorteile:

  • Sie müssen die Anschaffungs- und die Montagekosten der Messgeräte nicht selbst finanzieren.
  • Die jährlichen Mietkosten der Erfassungsgeräte lassen sich auf die Wohnungsnutzer umlegen.
  • Für die angemieteten Erfassungsgeräte besteht über die gesamte Dauer des Mietverhältnisses eine Vollgarantie auf die Funktionsfähigkeit sowie auf Material- und Herstellungsfehler.
  • Bei einer Verlängerung des Mietverhältnisses nehmen wir den erforderlichen Austausch bei den Erfassungsgeräten vor, damit diese weiterhin eichgültig bzw. funktionsfähig sind.